Teil 1: Stand der Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt des Netzwerks Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte NRW (LmZ NRW):
Das Netzwerk Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte NRW ist bemüht, seinen Webauftritt im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Webauftritt ist derzeit teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar.
Die noch bestehenden Barrieren werden schrittweise identifiziert und behoben.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
- Einzelne Bilder und Grafiken verfügen noch nicht über vollständig aussagekräftige Alternativtexte.
- Einige verlinkte PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei.
- Bei einzelnen interaktiven oder eingebundenen Inhalten ist die vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur oder die Nutzung mit Screenreadern noch nicht durchgängig gewährleistet.
Die genannten Inhalte werden fortlaufend überprüft und schrittweise überarbeitet.
Zusätzliche barrierefreie Informationsangebote
Auf dem Webauftritt werden außerdem Informationen in folgenden Formaten bereitgestellt:
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am erstellt.
Die Einschätzung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung des Webauftritts des Netzwerks Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte NRW.
Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Teil 2: Kontakt, Durchsetzung und Überwachung
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieses Webauftritts aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich gerne an uns wenden:
E-Mail: lmz@bra.nrw.de
Bitte beschreiben Sie möglichst genau, auf welche Seite, welchen Inhalt oder welche Funktion sich Ihr Hinweis bezieht.
Durchsetzungsverfahren
Wenn nach Ihrer Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.
Die Ombudsstelle unterstützt Nutzerinnen und Nutzer bei der außergerichtlichen Klärung von Fragen und Beschwerden zur digitalen Barrierefreiheit.
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Telefon: 0211 855-3451
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Überwachungsstelle
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen die gesetzlichen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit erfüllen.
E-Mail: ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik



